Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Industrieanlagenbau Stolpp GmbH
1. Allgemeines
Unsere Angebote sind unverbindlich. In unseren Druckschriften enthaltene
technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und Preise sind
unverbindlich, soweit wir sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnen.
An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere
ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten
zugänglich gemacht werden. Mündliche Absprachen oder Erklärungen sind nur
rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Individuelle Vertragsabsprachen
Individuelle Vertragsabsprachen, insbesondere bestimmte
Eigenschaftszusicherungen oder Verwendungsempfehlungen für unsere Waren sowie
Angaben über Reparaturdauer und -fristen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Hauptverwaltung. Unsere
Außendienstmitarbeiter sind zur Vermittlung von Aufträgen befugt. Ein Auftrag
gilt erst als angenommen, wenn er entweder von unserer Hauptverwaltung schriftlich bestätigt worden ist oder wenn
die Ware ausgeliefert ist.
3. Preise
Die von uns angegebenen Preise sind Preise in Euro ohne Mehrwertsteuer. Sie
gelten ab Werk, im Inland zuzüglich Mehrwertsteuer und schließen Aufstellungs-,
Inbetriebnahme- und Montagekosten (siehe besondere Montagebedingungen) sowie
Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Sie sind auf der
Basis der am Tage unserer Angebotsabgabe geltenden Lohn-, Material- und
sonstigen Kosten errechnet. Bei einer Änderung dieser Kostenfaktoren bis zum
Zeitpunkt der Lieferung behalten wir uns Preisberichtigungen vor.
Mangels besonderer Vereinbarung behalten wir uns die Wahl des Transportweges
bzw. -mittels sowie der Verpackung nach bestem Ermessen, jedoch ohne Gewähr,
vor.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind nach Wahl des Bestellers innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum bar mit 2% Skonto vom Rechnungsbetrag einschließlich
Mehrwertsteuer oder innerhalb von 30 Tagen bar ohne Abzug zu zahlen. Davon
abweichende Bedingungen (Voraus-, Drittelzahlung, Akkreditiv o.ä.) behalten wir
uns im Einzelfall vor.
Bei Überschreiten der Zahlungsfristen sind wir berechtigt - unter Vorbehalt der
Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bei Verzug des Bestellers
- Jahreszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) in Anrechnung zu bringen, ohne daß es einer
Mahnung bzw. Fristsetzung bedarf. Bei Auslandslieferungen können wir die
Eröffnung eines unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs, zahlbar bei einer
von uns angegebenen Bank, oder andere gleichwertige Sicherheiten verlangen.
Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Bestellers sowie bei
Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele wird die Kaufpreiseforderung sofort
fällig. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte nur mit
rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten
Gegenansprüchen zu.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden und künftig
entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum
(Akkreditivgestellung gilt nicht als Zahlung).
Wird vom Besteller unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen in der
Weise zu einer neuen Sache verbunden, daß er das Alleineigentum hieran erwirbt,
so überträgt der Besteller auf uns das Miteigentum an ihr im Verhältnis des
Wertes der miteinander verbundenen Sachen zum Zeitpunkt ihrer Verbindung. Der
Vertragsabschluß mit unserem Besteller über die Ware gilt als Einigung über den
Eigentumsübergang. Die Einräumung des Mitbesitzes an uns durch den Besteller
wird dadurch ersetzt, daß dieser die neue Ware für uns mit in Verwahrung nimmt.
Der Besteller ist zum Weiterverkauf unserer Ware nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ermächtigt. Er tritt uns bereits jetzt zu
unserer Sicherung alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm
durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Zur Einziehung
dieser Forderung ist der Besteller weiterhin ermächtigt. Wir behalten uns vor,
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug ist.
Gleiches gilt, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall hat uns der Besteller die
abgetretenen Forderungen und seine Schuldner auf Verlangen abzugeben.
6. Lieferung
Unsere Lieferzeit rechnet sich ab Datum unserer Bestellungsannahme. Der Beginn
der Lieferzeit setzt den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden
Unterlagen, wie erforderliche Genehmigungen, Freigaben, Klarstellung und Genehmigung
der Pläne, Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen sowie die Übereinstimmung in allen technischen Fragen, deren
Klärung sich die Parteien bei Vertragsabschluß vorbehalten haben, voraus.
Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Lieferzeit
angemessen verlängert. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Ausfall
wichtiger Fertigungseinrichtungen und Maschinen, Verzögerung in der Anlieferung
wesentlicher Roh- und Baustoffe, Verzögerungen bei der Beförderung sowie alle
Fälle höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist angemessen und zwar auch dann,
wenn diese Umstände bei unseren Zulieferanten eintreten. Vorstehendes gilt auch
dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits bestehendes
Lieferverzuges eintreten.
Die Abnahme hat unverzüglich nach gemeldeter Abnahmebereitschaft bei uns im
Haus zu erfolgen. Die Kosten der Abnahme gehen zu Lasten des Bestellers. In
zumutbarem Umfang sind Teillieferungen durch uns zulässig.
7. Gefahrenübergang
Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen - auch von Lieferteilen -
gehen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch bei vereinbarter
frachtfreier Lieferung mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen
Beauftragten in unserem Werk, sonst wenn die Sendung unser Werk verlässt,
gleichgültig auf welchem Wege und mit welchem (eigenem oder fremden)
Transportmittel, auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von
Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft auf den Besteller über. Vorstehende Regelung gilt auch bei
Teillieferungen.
8. Mängelhaftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach
ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein
Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der
Besteller die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich
um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige schriftlich unverzüglich
nach Entdeckung erfolgen, andernfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels
als genehmigt.
Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der gelieferten Ware bzw. unserer
Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder
zur Lieferung neuer Ware bzw. zur Erbringung neuer Leistungen berechtigt.
Soweit die Beseitigung des Mangels bzw. die Lieferung neuer Ware bzw. die
Erbringung neuer Leistungen fehl schlägt oder wir sonst berechtigt sind,
weitere Maßnahmen zu verweigern, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte
zu. Regelmäßig sind dem Besteller mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche
zumutbar. Der Rücktritt ist bei unerheblichen Pflichtverletzungen
ausgeschlossen.
Haften wir nach Ziff.9 dieser Bedingungen, verjähren die Mängelansprüche des
Bestellers nach den gesetzlichen Vorschriften. Weiterhin verjähren
Mängelansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Mangel in einem
dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Sache verlangt
werden kann oder einem sonstigen Recht, dass im Grundbuch eingetragen ist,
besteht, oder bei einem Bauwerk oder bei einer Sache, die entsprechend ihrer
üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht hat. Im Übrigen verjähren Mängelansprüche in einem
Jahr.
Unsere Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Schäden die durch natürlichen
Verschleiß oder Verbrauch oder Verhalten, das in den Verantwortungsbereich des
Bestellers fällt, entstanden sind.
9. Haftungsbeschränkung
Wir haften bei eigenem vorsätzlichen Verhalten und eigenem groben Verschulden
sowie vorsätzlichem Verhalten und grobem Verschulden leitender Angestellter.
Wir haften weiterhin für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines
Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit und im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften
dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Der
Höhe nach ist diese Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens
beschränkt.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Entsprechendes wie in den vorstehenden
Absätzen geregelt, gilt für unsere Haftung wegen Ersatz vergeblicher
Aufwendungen.
10. Schlussbestimmungen
Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder
unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten - einschließlich Scheck- und
Wechselklagen - ist Stuttgart. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Bestellers
zu klagen. Eine Übertragung der Vertragsrechte und -pflichten auf Dritte durch
den Besteller ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. Die
vorstehenden Geschäftbedingungen bilden die Grundlage für alle Geschäfte mit
unseren Bestellern.
Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn
dieses schriftlich besonders vereinbart ist, sonst gilt unser Schweigen in
jedem Fall als Ablehnung. Mit der Entgegennahme unserer Lieferung erkennt der
Besteller unsere Geschäftbedingungen an.
Die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich nach deutschem Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Eine etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen berührt nicht
die Gültigkeit der anderen getroffenen Vereinbarungen.
Stand: September 2004